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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote der VHS Kandern und werden durch die Anmeldung anerkannt.

1. Anmeldung

Sie können sich persönlich in der Geschäftsstelle, schriftlich per Post, Fax, Email oder Internet sowie telefonisch anmelden. Ist der betreffende Kursplatz noch frei, werden Sie verbindlich angemeldet. Eine schriftliche oder telefonische Bestätigung erfolgt nicht. Ist der Kurs schon ausgebucht, werden Sie von uns benachrichtigt. Auch bei Änderungen in den Kursdaten werden Sie benachrichtigt.

2. Bezahlung

Wir möchten alle Teilnehmer/innen bitten, sich bei der Anmeldung mit der Abbuchung im SEPA-Basislastschriftverfahren einverstanden zu erklären und das Formular der Anmeldung beizulegen. Von Neukunden benötigen wir die Unterschrift im Original, darum diese bitte nicht per Mail oder Fax senden. Die Gebühren für Einzelveranstaltungen werden in der Regel am Mittwoch vor dem Kurstermin abgebucht, für Kurse mit mehreren Terminen am Mittwoch nach dem ersten Kurstermin. Nur wenn die genannten Abbuchungstermine nicht eingehalten werden können, erfolgt die Information einer fälligen Zahlung. Die Informationsfrist beträgt mindestens einen Tag vor Belastung. Da die VHS eine Einrichtung der Stadt Kandern ist, erfolgt die Abbuchung durch die Stadtkasse Kandern. Kosten, die der VHS durch die Rückgabe von nicht einlösbaren Lastschriften entstehen, tragen die Teilnehmer. Weiterhin ist die Bezahlung per Überweisung oder Barzahlung möglich.

3. Ermäßigung

Wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, gewähren wir bei den meisten Kursen eine Ermäßigung von 25% für Schüler, Auszubildende, Studierende, Leistende des Bundesfreiwilligendienstes, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Schwerbehinderte (ab 50%) gegen entsprechenden Nachweis bei der Anmeldung. Davon ausgenommen sind spezielle Kinderkurse, da diese bereits mit ermäßigter Gebühr berechnet sind. Hier kann jedoch eine Ermäßigung von 25% für das 2. und jedes weitere Geschwisterkind im gleichen Kurs gewährt werden.

4. Rücktritt

Ein Rücktritt muss spätestens eine Woche vor Kursbeginn oder Exkursionstermin erfolgen. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Die Kursgebühren sind sonst – auch bei Nichtteilnahme – fällig und müssen bezahlt werden. Die Volkshochschule Kandern kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kursleiters oder aus anderen Gründen vom Vertrag zurücktreten.

5. Mindestteilnehmerzahl

Sofern nicht anders angegeben, beträgt die Mindestbelegung eines Kurses 10 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, muss der Kurs in der Regel abgesagt werden. Auf Wunsch der Teilnehmer kann jedoch auch eine Veranstaltung mit geringerer Beteiligung durchgeführt werden. In diesem Fall muss ein kostendeckender Gebührenaufschlag erhoben werden.

6. Unterrichtsfreie Tage

Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen, sowie an beweglichen Ferientagen finden in der Regel keine Veranstaltungen statt. Ausnahmen sind Kurse zur Prüfungsvorbereitung und Ferienkurse für Kinder. Wird eine Veranstaltung abgesagt oder verlegt, werden alle Teilnehmer nach Möglichkeit benachrichtigt.

8. Hausordnung

Die VHS Kandern verfügt nur über wenige eigene Räumlichkeiten und hat daher in vielen Gebäuden nur Gastrecht. Die Hausordnung der jeweiligen Gebäude, in welchen die VHS Kandern Gast sein darf, bitten wir zu beachten.

9. Teilnahmebescheinigungen

Auf Wunsch wird bei regelmäßigem Unterrichtsbesuch eine Bescheinigung in der Geschäftsstelle ausgestellt.

10. Haftung

Die Haftung der VHS Kandern beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß §276 bzw. 278 BGB ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung von Störungen beizutragen und die eventuell entstehenden Schäden so gering wie möglich zu halten. Für den Verlust von Gegenständen bzw. Kleidungsstücken, für Unfälle innerhalb der Unterrichtsgebäude und bei Exkursionen und Studienreisen übernimmt die VHS keine Haftung.

11. Schlussbestimmungen

Sollte ein Teil des Vertragswerkes nicht gültig sein, betrifft dies nicht den Gesamtvertrag. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Mit der Bekanntmachung dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren Bedingungen ihre Gültigkeit.